Das Bundesverfassungsgericht hat sich entschieden, EUREKAFach als Fachverfahren einzuführen. Somit tritt das erste Bundesgericht dem Länderverbund bei, in dem bisher außer Baden-Württemberg und Thüringen alle Bundesländer vertreten sind. Erste Wünsche und Anregungen des Gerichts wurden bereits umgesetzt und kommen auch den anderen Fachgerichten zugute. Die Schulungen der Anwenderinnen und Anwender der Pilotierung starten am 7. Mai 2026. Der Verbund freut sich über den Beitritt und auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit!