Ein Kongress in digitaler Form? Geht das? Ja, es funktioniert! Vom 28.-31. März fand der erste virtuelle EUREKAFach Kongress statt. Insgesamt haben über 350 Kolleginnen und Kollegen am Kongress teilgenommen. Nach einer Begrüßung durch den Entwickler, Herrn Uwe Möller, und den neuen Verbundmanager, Herrn Dr. Donat Wege, stellte Herr Andreas Heilek, Richter am Sozialgericht Nürnberg, am ersten Tag das „Nürnberger Modell“ zum Homeoffice vor. Im Anschluss erläuterte Herr Dr. Henning Müller, Direktor des Sozialgerichts Darmstadt, rechtliche Grundlagen und praktische Erfahrungen in Bezug auf Videoverhandlungen. Am zweiten Tag fanden die Facharbeitskreise der einzelnen Gerichtsbarkeiten statt bevor am Mittwoch die eAkten-Systeme aus Sicht der Praxis vorgeführt und die Arbeit mit diesen Systemen erörtert wurde. Herr Möller stellte am Schlusstag Tipps und Tricks vor und zeigte insbesondere neue Funktionen für Massenverfahren, bevor der Vizepräsident des Deutschen Anwaltsvereins, Herr Martin Schafhausen, Erfahrungen mit der aktiven Nutzungspflicht aus Sicht der Rechtsanwaltschaft darstellte. Wir bedanken uns noch einmal ganz herzlich bei allen Referentinnen und Referenten, bei allen Leitenden der Arbeitskreise und bei den Teilnehmenden für die regen Diskussionen! Über Länder und Fachgerichtsbarkeiten hinweg konnten Erfahrungen ausgetauscht und Anregungen weitergegeben werden, die für die tägliche Arbeit gewinnbringend sind. Wir hoffen, im nächsten Jahr den Kongress wieder in Präsenz stattfinden lassen zu können. Auf vielfachen Wunsch hin soll noch in diesem Jahr ein weiterer – digitaler – Kongress für Serviceeinheiten stattfinden.